Jahresabrechnung

Beispiel und weiterführende Informationen

FAQs

In der Jahresabrechnung werden alle Positionen kompakt und übersichtlich lesbar zusammengestellt. Die Kosten und Aufwendungen werden in der Jahresabrechnung als Minus-Beträge und die Einnahmen und Erträge bzw. Gutschriften als Plus-Beträge (ohne Minus) dargestellt!

Aufbau einer Jahresabrechnung

Die Verrechnungsnummer bitte bei Rückfragen angeben!
Der Saldo aus der Jahresabrechnung wird zusammen mit der Monatsvorschreibung im zweifolgenden Monat verrechnet! z.B.: Bei Zustellung der Abrechnung im Mai ist die Fälligkeit mit Juli gegeben.
Das Ergebnis der Abrechnung, also das Guthaben oder die Nachzahlung finden Sie auf der zweiten Seite, also der Rückseite der ersten Seite, der Abrechnung.
Die Betriebskosten werden dem zum Zeitpunkt der Fälligkeit aktuellen Eigentümer verrechnet.
In den oben angeführten Blöcken werden die jährlichen Kosten der Gesamtanlage den von Ihnen monatlich geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt.
Betriebskosten: Hier werden die einzelnen Kostenarten aufgegliedert und der Betrag für Ihre Einheit ermittelt!
Die Einnahmen werden (wenn mehrere Vorschreibungskomponenten vorhanden sind) summiert dargestellt (z.B.: Betriebskosten allgemein, Wasser/Kanal, Lift, …)
Die Heiz- und Warmwasserkosten werden dem Eigentümer zum jeweiligen Nutzungszeitraum verrechnet.
Für Fragen zur Höhe der Energiekosten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie Fragen zu Ihren abgelesenen Einheiten haben, bitten wir Sie direkt mit der Heizkostenabrechnungsfirma Kontakt aufzunehmen!
Die Instandhaltungsübersicht weist den Gesamtbetrag der Wohnanlage bzw. der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit aus.
Ein MINUS vor dem Betrag bedeutet: Kosten (und somit Ausgaben, bzw. Rückstand oder Vorlage) Ein POSITIVER Betrag bedeutet: Gutschrift (und somit Einnahmen, bzw. Guthaben oder Reserve)

Betriebskosten

Für die Begleichung der Betriebskosten der Liegenschaft werden monatliche Akontobeträge eingehoben. Die Werte sind aufgrund von Erfahrungswerten in anderen Wohnanlagen kalkuliert und werden im Zuge der Jahresabrechnung bezogen auf ein Kalenderjahr jeweils bis 30.6. des Folgejahres den tatsächlichen Aufwendungen gegenübergestellt. Die Differenzbeträge werden jeweils dem Wohnungskonto gutgeschrieben bzw. angelastet.

Zu den für die Liegenschaften laufend zu entrichtenden öffentlichen Abgaben bzw. Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen zählen die Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren, Müllgebühren, Kaminkehrergebühren, Prämien für Gebäudeversicherungen, die Kosten für die Betreuung der Anlage und allgemeine Stromkosten.

Die Aufteilung der Gesamtbetriebskosten auf die einzelnen Wohnungen erfolgt nach dem durch die Förderungsstelle festgelegten Aufteilungsschlüssel. Sofern der Verbrauch einzelner Kosten durch Zähleinrichtungen pro Wohnung bestimmt werden kann erfolgt die direkte Zuordnung dieser Kosten. Der so ermittelte Anteil für die Wohnung an den Betriebskosten unterliegt mit Ausnahme des Anteils für die Garagen (20%) dem verminderten Mehrwertsteuersatz von 10 %.

Heiz- und Warmwasserkosten

Bei der Aufteilung des Heizkostenaufwandes auf die einzelnen Wohnungen wird das Heizkostenabrechnungsgesetz angewandt. Dabei werden 35 % der Verbrauchskosten als Grundanteil auf alle Wohnungen nach der beheizbaren Fläche aufgeteilt. Die restlichen 65 % werden nach dem tatsächlichen Verbrauch laut Heizkostenverteiler verrechnet. Die Zählerstände können auch von jedem Mieter laufend abgelesen werden. Dies wird zu Kontrollzwecken empfohlen. Für die Wärmelieferung wird die Mehrwertsteuer mit 20 % verrechnet.

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Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Jahresabrechnung:
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